Admin
13.07.2008, 07:40
Bundesrat Schmid schlug Roland Nef zum Armeechef vor, obwohl er wusste, dass gegen diesen ein Strafverfahren wegen Nötigung im Gange war. Nef habe seine damalige Lebenspartnerin bedrängt und in Angst versetzt. Gemäss Militärgesetz dürfte Nef nicht an die Spitze der Armee befördert worden sein.
mehr zu diesem Thema hier... (http://www.20min.ch/news/schweiz/story/13706991)
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