Admin
22.01.2015, 11:50
http://static01.20min.ch/dyim/c64d05/T230,110/images/content/3/1/0/31001752/13/teaserbreit.jpg
Urinieren im Stehen gehört zum vertragsgemässen Gebrauch einer Wohnung, findet ein Richter. Selbst wenn dabei der Boden kaputtgeht.
mehr zu diesem Thema hier... (http://www.20min.ch/panorama/news/story/31001752)
Urinieren im Stehen gehört zum vertragsgemässen Gebrauch einer Wohnung, findet ein Richter. Selbst wenn dabei der Boden kaputtgeht.
mehr zu diesem Thema hier... (http://www.20min.ch/panorama/news/story/31001752)