In der Praxis aber wendet sich alle staatliche Gewalt und heimliches Auskundschaften nicht gegen Schwerstkriminelle , sondern sehr oft gegen normale Menschen , die von einer paranoiden Gruppe von Strafverfolgern mit diesen ungeheuren Zwangsmittel nach Lust und Laune bespitzelt , verfolgt und gehetzt werden .
Das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz garantiert auch den Strafverfolgern freie Wildbahn . Niemand ist in der Lage , ihrem Treiben vernünftige Grenzen zu setzen .
Aus dem Buch Justiz im Irrtum von Peter Zihlmann.
Polizei surft mit .....
Verantwortlich für diese Ausweitung des Überwachungsstaates per 1. August 2009 ist Bundesrätin Evelyne Widmer Schlumpf , die durch einen Verrat an ihrer Partei in den Bundesrat kam.
Wie die Wochenzeitung (WOZ) berichtet , will der Bund den Internetverkehr verdächtiger Personen demnächst komplett überwachen .
Dies zeigen als "vertraulich" markierte Dokumente , die das EJPD am 9. Juni 2009 an die Schweizer Internetprovider verschickt hat .
Die neue Regelung verlangt von den Dienstleistern , dass sie ab Ende Juni 2010 in der Lage sind , quasi auf Knopfdruck jeglichen Datenverkehr einer bestimmten Person aufzuzeichnen .
Die Vernehmlassungsfrist , in der die Provider hätten reagieren können , betrug nur gerade drei Wochen - im Gegensatz zu den sonst üblichen drei Monaten .
Zu kurz , um sich trotz anbrechender Ferienzeit noch mit Branchenkollegen , Datenschützern oder Juristen zu beraten .
Fredy Künzler vom Internetprovider Init Seven AG schreibt , der zuständige Mitarbeiter beim EJPD und dessen Stellvertreter seien gar nicht bzw. nur erschwert erreichbar gewesen .
Die Internetprovider sind es auch , die als erste unter der beschlossenen Massnahme zu leiden haben .
Sie müssen zum geforderten Zweck ihre Anlagen aufwändig umrüsten - und zwar auf eigene Kosten .
Eine Entschädigung gebe es erst , sobald der Bund eine konkrete Überwachung anordne .
Gegenüber der WOZ spricht Künzler von einem finanziellen Aufwand in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken und einem Arbeitsaufwand von bis zu drei Jahren .
Dazu sei das Ganze auch technisch untauglich , sobald die Internetkriminellen anfangen , ihre Kommunikation zu verschlüsseln .
Der Mitschnitt eines verschlüsselten Datenstroms sei unbrauchbarer Datenmüll .
Nicht nur das Kosten/Nutzen-Verhältnis gibt Anlass zu Diskussionen .
So ist auch unklar , bei welchen Verdachtsfällen die Provider fortan gebeten werden , auf den Aufnahmeknopf zu drücken .
So enthalte der Deliktkatalog des Überwachungsgesetzes (BÜPF) längst nicht mehr nur die Lieblingsargumente "***********grafie" und "Terrorismus" .
Auch etwa bei Veruntreuung und Betrug darf der Bund mitlauschen - und ebenso bei Artikel 143: "Unbefugte Datenbeschaffung".
Teilquelle: PC Tipp, 16.07.2009

. Sorry aber irgendwie ist es schon zum lächeln !

Kommentar